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   VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21   

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VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21 (https://dejure.org/2021,58815)
VG Hannover, Entscheidung vom 02.09.2021 - 5 B 2640/21 (https://dejure.org/2021,58815)
VG Hannover, Entscheidung vom 02. September 2021 - 5 B 2640/21 (https://dejure.org/2021,58815)
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  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Eine besondere Härte kann sich dabei nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.2009 - BVerwG 1 C 11.08 -, juris, Rn. 24 f.).

    Nicht erfasst sind alle sonstigen, in keinerlei Zusammenhang mit der Ehe stehenden inlands- oder zielstaatenbezogenen Abschiebungsverbote, insbesondere auch die in die alleinige Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fallenden asyl- und flüchtlingsrelevanten Abschiebungsverbote (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.6.2009 - BVerwG 1 C 11.08 -, juris Rn. 24 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 18 B 690/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer eigenständigen Aufenthaltsgenehmigung im

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Der nachgezogene Ehegatte ist insoweit darlegungspflichtig (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.2.2007 - 18 B 690/06 -, juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.259

    Nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels; Vorliegen einer "besonderen

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Gelegentliche Ehestreitigkeiten, Auseinandersetzungen, Meinungsverschiedenheiten, grundlose Kritik und Kränkungen, die in einer Vielzahl von Fällen trennungsbegründend wirken, machen für sich noch nicht das Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.3.2008 - 19 ZB 08.259 -, juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Die vorläufige Sicherung des Aufenthaltsrechts während eines anhängigen Verwaltungs- und auch Gerichtsverfahrens um die Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels erfolgt in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Titels zum Entstehen einer Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG geführt hat und diese Wirkung durch die Entscheidung der Ausländerbehörde über den Antrag wieder erloschen ist (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.2.2021 - 11 S 3852/20 -, juris Rn. 6 und vom 7.7.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 11 S 1639/12

    Fiktionswirkung der Antragstellung im Ausländerrecht; Zeiten rechtmäßigen

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Es bedarf grundsätzlich eines gerade mit Blick auf die Eheschließung erteilten Aufenthaltstitels (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.9.2012 - 11 S 1639/12 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2011 - 8 ME 120/11

    Notwendigkeit des Fortbestehens der mit dem deutschen Ehepartner bestehenden

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Er hat mit seinem im Verhältnis zum stammberechtigten Ehegatten gegenteiligen Verhalten zudem gezeigt, dass er die Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft selbst nicht als unzumutbar empfunden hat (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2011 - 8 ME 120/11 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.01.2014 - 10 ZB 13.1783

    Zulassungsantrag; eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten;

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Die Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange muss also objektiv betrachtet eine gewisse Intensität aufweisen und sich aus Sicht des betroffenen Ehegatten mit Blick auf das Erreichen der Drei-Jahres-Frist als unzumutbar darstellen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17.1.2014 - 10 ZB 13.1783 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hannover, 02.09.2021 - 5 B 2640/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
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